Ein Energieausweis ist bei Vermietung oder Verkauf Pflicht

 

Ab Juli 2008 muss bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung eines Wohngebäudes ein Energieausweis vorgelegt werden. Dies gilt für alle Hausbesitzer, deren Wohnungen bis einschließlich 1965 fertiggestellt wurden.  Ab dem 1. Januar 2009 gilt diese Pflicht dann auch für Wohngebäude die nach 1965 fertiggestellt wurden.

In einer Übergangsfrist kann noch zwischen einem verbrauchsorientierten oder einem bedarfsorientierten Energieausweis gewählt werden. Ab dem 1. Oktober 2008 muss bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, ein Bedarfsenergieausweis ausgestellt werden. Bei einer geplanten Modernisierung des Gebäudes ist der bedarfsorientierte Energieausweis aussagekräftiger da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung des Gebäudes bietet.

Als zertifizierter und bei der dena registrierter Energiepass- und Energieausweis Aussteller stellen wir einen Verbrauchsausweis oder Bedarfsenergieausweis aus.
Der Verbrauchsenergieausweis kostet ab 59,00 €. Download Auftrag und Datenerfasung Verbrauchsausweis hier

Weitere Informationen und Preise

Ausstellung Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis)

Dieser Energieausweis ist ein Kennwert für den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre.

Ihre Vorteile:

  • kostengünstig
  • Gültigkeit 10 Jahre

Benötigt werden die Heizkosten-Verbrauchsabrechnungen aus einem Zeitraum von mindestens
drei zusammenhängenden Jahren

Kosten:

  • 1-2 Familienhaus      39,- €
  • ab 3 Wohneinheiten 45,- €  plus 4,- € je weitere WE

 

Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs (Bedarfsausweis)

Auf Basis der Gebäudedaten berechneter Wert für den Energiebedarf

Ihre Vorteile:

  • Aussagekräftiger als "Verbrauchsausweis"
  • wird benötigt für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf EnEV-Neubau-Niveau oder  besser
  • Gültigkeit 10 Jahre

Kosten:

  • 1-2     Familienhaus      ab 280,- € 
  • 3-6     Wohneinheiten  ab 350,- €
  • 7-15   Wohneinheiten  ab 520,- €
  • ab 16  Wohneinheiten ab 580,- €  plus 16,- € je weitere WE
  • ab 30  Wohneinheiten ab 810,- €  plus 15,- € je weitere WE

 Hinweis: Wir empfehlen für Wohngebäude grundsätzlich den Bedarfsausweis, da sich nur so ein vom Nutzverhalten unabhängiges und vergleichbares Ergebnis ergibt.

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