Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vom 12. November 2010 beinhaltet im Kern die Verpflichtung von Unternehmen, die keine Kleine und mittlere Unternehmen sind, mindestens alle vier Jahre ihren Energieverbrauch von akkreditierten Experten überprüfen zu lassen.

Im Rahmen des Energieaudits müssen mindestens 90 % des Energieverbrauchs durch das Audit überprüft werden.
Die Umsetzung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch stichprobenhafte Kontrollen überprüft.

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