Richtlinie Vor-Ort-Beratung seit 29.10.2014
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt max. 800 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. max. 1100 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.
Für die Integration bestimmter zusätzlicher Inhalte in den Vor-Ort-Beratungsbericht ist eine erhöhte Förderung möglich. Dabei kann zusätzlich eine Förderung für die Integration von Thermografieaufnahmen (Thermografie) bezuschusst werden.
Eine Kombination der Förderung von Thermografie und Blower-Door-Test im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung, ist nicht möglich. Für die zusätzliche Integration thermografischer Untersuchungen wird ein Bonus in Höhe von 25 Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100 Euro gewährt. Für die Integration einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) wird kein Bonus gewährt.
Der gesamte Zuschuss (einschließlich der Boni) ist auf 60% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Für den anzufertigenden Beratungsbericht sind in den Anlagen zur Richtlinie bestimmte Mindestinhalte vorgeschrieben.
Quelle: www.bafa.de