KfW Förderprogramme Kredit- und Zuschussvariante (151, 152 und 430)
Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) richten sich an alle Investoren und Eigentümer von Wohngebäuden, die diese energetisch sanieren wollen.
Gewählt werden kann zwischen:
- Kreditvariante, max. 50.000 € bei Einzelmaßnahmen (152) bzw. 100.000 € bei Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus (151)
- Zuschussvariante (430)
Werden nur einzelne Sanierungsmaßnahmen geplant, können Sie das KfW-Programm "Förderung von Einzelmaßnahmen" mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 % bzw. 12,5 % (Heizungspaket mit hydraulischem Abgleich nach Verfahren B) nutzen.
Für die Modernisierung auf Neubau-Niveau oder besser sind die Förderungen im Programm 151 "KfW-Effizienzhaus" möglich.
Für die Variante Kredit (Programm 130) gelten die Fördermöglichkeiten A oder B
Möglichkeit A:
- Für die Sanierung auf EnEV-Neubau-Niveau erhält der Eigentümer einen
Tilgungszuschuss in Höhe von 5% des gewährten Förderkredites
- Bei einer energetischen Sanierung auf EnEV-Neubau-Niveau – 30% wird
ein Tilgungszuschuss von 12,5 % gewährt.
Anwendbar auf Gebäude, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt wurden.
Anträge werden durch einen Sachverständigen gestellt und müssen nach Durchführung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen bestätigt werden.
Möglichkeit B:
Maßnahmenpakete anwendbar auf Gebäude, die bis zum 31.12.1994 fertig gestellt
wurden.
Maßnahmenpakete 0 bis 3:
Maßnahmenpaket | 0 | 1 | 2 | 3 |
Wärmedämmung Dach | x | x | x | |
Wärmedämmung Außenwände | x | x | x | |
Wärmedämmung Kellerdecke | x | x | ||
Erneuerung Fenster | x | x | x | |
Austausch Heizung | x | x | x | x |
Hinweis: Bei allen Maßnahmepaketen müssen immer alle Außenwände, das gesamte Dach, die gesamte Kellerdecke, alle Fenster etc. nach den technischen Mindestanforderungen der KfW-Förderbank verbessert werden.
Sollen davon abweichende Modernisierungen durchgeführt werden, kann ein Sachverständiger im Maßnahmenpaket 4 geeignete Modernisierungsmaßnahmen auswählen.
Nur im Maßnahmenpaket 4 ist die Sanierung von Teilflächen möglich.
Für die Variante Zuschuss (Programm 430) wird bei Möglichkeit A abweichend von Variante Kredit ein Zuschuss von 10 % der Investitionskosten (max. 5000 €) bzw. 17,5 % (max. 8750 €) bei Sanierung auf EnEV-Neubau-Niveau bzw. EnEV-Neubau-Niveau – 30% gewährt.
Für die Durchführung von Maßnahmenpaketen wird ein Zuschuss von 5 % der Investitionssumme gewährt.
Qualifizierte Nachweise sind unerlässlich!
Hinweis: Ausführliche Informationen zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm können Sie folgenden Merkblättern der KfW-Bank entnehmen:
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm – Kredit
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm – Zuschuss
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm – Technische Mindestanforderungen
Weitere Infos unter www.kfw-foerderbank.de und www.dena.de
Antragsformulare der KfW-Förderbank: http://www.kfw-foerderbank.de