Energieaudit nach der DIN EN 16247

Verpflichtende Energieaudits

Alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) fallen, sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) seit dem April 2015 verplichtet, ein Energieaudit sowie alle 4 Jahre ein weiteres durchzuführen.

Die Energieaudit-Pflicht umfasst die folgenden Unternehmen,

- in denen entweder 250 Vollzeitarbeitnehmer oder mehr beschäftigt sind
- oder die einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben

Von der Durchführung eines Energieaudits sind freigestellt:

- Unternehmen die ein Energiemanagementsystem nach der ​DIN ​EN ISO 50001 oder
- ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) erfolgreich eingeführt haben.

Im Rahmen des Energieaudits müssen mindestens 90 % des Energieverbrauchs durch das Audit überprüft werden.

Die Umsetzung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch stichprobenhafte Kontrollen überprüft.

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