Ein Energieausweis ist bei Vermietung oder Verkauf Pflicht

 

Ab Juli 2008 muss bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung eines Wohngebäudes ein Energieausweis vorgelegt werden. Dies gilt für alle Hausbesitzer, deren Wohnungen bis einschließlich 1965 fertiggestellt wurden.  Ab dem 1. Januar 2009 gilt diese Pflicht dann auch für Wohngebäude die nach 1965 fertiggestellt wurden.

In einer Übergangsfrist kann noch zwischen einem verbrauchsorientierten oder einem bedarfsorientierten Energieausweis gewählt werden. Ab dem 1. Oktober 2008 muss bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, ein Bedarfsenergieausweis ausgestellt werden. Bei einer geplanten Modernisierung des Gebäudes ist der bedarfsorientierte Energieausweis aussagekräftiger da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung des Gebäudes bietet.

Als zertifizierter und bei der dena registrierter Energiepass- und Energieausweis Aussteller stellen wir einen Verbrauchsausweis oder Bedarfsenergieausweis aus.
Der Verbrauchsenergieausweis kostet ab 59,00 €. Download Auftrag und Datenerfasung Verbrauchsausweis hier

Weitere Informationen und Preise

Energieausweis - Preise und Informationen (Stand 01.01.2019)

Alle Energieausweise werden ingenieurmäßig erstellt und haben eine Gültigkeit von 10 Jahren

Der Verbrauchsenergieausweis kostet ab 59,00 €

Alle Preise inkl. 19 % MwSt.

 

Pos.01 Ausstellung Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis)

Dieser Energieausweis ist ein Kennwert für den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre.

Ihre Vorteile:

  • kostengünstig
  • Gültigkeit 10 Jahre

Benötigt werden die Heizkosten-Verbrauchsabrechnungen aus einem Zeitraum von mindestens
drei zusammenhängenden Jahren

Kosten:

  • 1-2 Familienhaus      59,- €
  • ab 3 Wohneinheiten 79,- €  plus 5,- € je weitere WE

Download Auftrag und Datenerfassung Verbrauchsausweis hier ...

 

Pos. 02 Bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis, Kurzverfahren)

Dieser Energieausweis wird ohne Vor-Ort-Besichtigung des Gebäudes anhand einer vereinfachten Datenermittlung berechnet.

Ihre Vorteile:

  • kostengünstig
  • Gültigkeit 10 Jahre

Kosten:

  • 1-2 Familienhaus                     ab 357,- € (je nach Aufwand und Gebäudegeometrie)
  • 3 und mehr Wohneinheiten  ab 451,- €  

Rechtsgültiger Bedarfsenergieausweis entsprechend den Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand vom 30. 07.2009.

Weitere Informationen erhalten Sie hier...

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Pos. 03 Bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis, ausführliches Verfahren)

Auf Basis der Gebäudedaten berechneter Wert für den Energiebedarf inkl. Vor-Ort-Besichtigung

Ihre Vorteile:

  • Aussagekräftiger als "Verbrauchsausweis"
  • wird benötigt für verschiedene Förderprogramme
  • Gültigkeit 10 Jahre

Kosten:

  • 1-2     Familienhaus     ab 470,- € (je nach Aufwand und Gebäudegeometrie)
  • 3-6     Wohneinheiten ab 564,- €
  • 7-10   Wohneinheiten ab 798,- €
  • ab 11  Wohneinheiten ab 995,- €  plus 16,- € je weitere WE
  •  

Hinweis: Wir empfehlen für Wohngebäude grundsätzlich den Bedarfsausweis, da sich nur so ein vom Nutzverhalten unabhängiges und vergleichbares Ergebnis ergibt.


Pos. 04 Energieausweis für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599

Dieser Energieausweis wird bei Nichtwohngebäuden oder bei Wohngebäuden mit einer gemischten Nutzung
(Wohngebäude mit mehr als 10 % Nutzung Nichtwohngebäude) benötigt.

Ihre Vorteile:

  • bei allen Nichtwohngebäuden ist ein kostengünstiger Verbrauchsausweis möglich
  • Gültigkeit 10 Jahre

Kosten:

  • Verbrauchsenergieausweis ab  154,- €

  • Bedarfsenergieausweis auf Anfrage (Kosten je nach Gebäudenutzfläche, Zonen und Anlagentechnik)

  • weitere Preise auf Anfrage  

Der Energieausweis ist ab Sommer 2008 Pflicht!

Die neue Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) wurde am 26.07.2007 verkündet und tritt am 01.10.2007 in Kraft. Dabei wird die Ausstellung von Energieausweisen in mehreren Stufen zur Pflicht.

  • ab 01.07.2008 für Wohngebäude bei Verkauf, neuer Vermietung, Verpachtung oder Leasing

  • ab 01.07.2008 für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden. Bei mehr als 4 Wohneinheiten
    besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

  • ab 01.10.2008 bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977
    Nur Bedarfsausweis zulässig, wenn Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht
    zwischenzeitlich durch Modernisierungen erreicht wurde.

  • ab 01.01.2009 für Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt wurden. Bei mehr als 4 Wohneinheiten
    besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

  • ab 01.07.2009 für Nichtwohngebäude. Es besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und
    Verbrauchsausweis.


Energieausweis - Informationen

Ab Juli 2008 muss bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung eines Wohngebäudes ein Energieausweis (Energiepass) vorgelegt werden. Dies gilt für alle Hausbesitzer, deren Wohnungen bis einschließlich 1965 fertiggestellt wurden.  Ab dem 1. Januar 2009 gilt diese Pflicht dann auch für Wohngebäude die nach 1965 fertiggestellt wurden.

Ab dem 1. Oktober 2008 muss bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, ein Bedarfsenergieausweis ausgestellt werden. Bei einer geplanten Modernisierung des Gebäudes ist der bedarfsorientierte Energieausweis aussagekräftiger da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung des Gebäudes bietet.

Bei allen anderen Wohngebäuden und bei Nichtwohngebäuden ist die Ausstellung eines Verbrauchsausweises auf Basis der Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre möglich.

 

Bedarfsenergieausweis

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Energieberatung - Verbrauchsorientierter Energieausweis

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